# Privacy Policy AGIL Mobile Warehouse

- Link: https://www.agilita.de/datenschutzerklaerung-agil-mobile-warehouse/
- Veröffentlicht: 2023-09-13T07:35:05+01:00
- Autor: Julliana Zuellig

**Auftragsverarbeitungsvereinbarung AVV** zwischen Kunden von AGILITA AG als Verantwortliche(
nachfolgend Auftraggeber) und AGILITA AG, Neue Winterthurerstrasse 99, 8304 Wallisellen
als Auftragsverarbeiter (nachfolgend Auftragnehmer)

**Präambel **

A. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haben ein bestehendes Vertragsverhältnis
für die Erbringung von IT-Dienstleistungen im SAP-Umfeld. Die zu erbringenden Dienstleistungen
sind in den jeweiligen Einzelverträgen und den weiterführenden Dokumenten wie z.
B. AGB’s festgelegt.

B. Zum Zwecke der Erfüllung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer unter Umständen
Zugang zu personenbezogenen Daten, die dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 
direkt oder in dessen Auftrag durch Dritte offengelegt oder auf andere Weise zur
Verfügung gestellt werden (nachfolgend personenbezogene Daten).

C. Die Parteien möchten sicherstellen, dass die durch den Auftragnehmer im Auftrag
des Auftraggebers direkt oder durch Dritte durchgeführte Verarbeitung personenbezogener
Daten im Rahmen des Hauptvertrags den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht und
sich dabei auf bestimmte Bedingungen für die genannte Datenverarbeitung verständigen,
die in diesem Nachtrag zum Datenschutz (Verantwortlicher – Auftragsverarbeiter) (
im Folgenden der Vertrag) festgelegt sind. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die
Parteien was folgt: 

**1. Begriffsdefinitionen**

1.1. Geltende Datenschutzgesetze meint die Verordnung (EU) 2016|679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei 
der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung
der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden DSGVO), das neu Schweizer Bundesgesetz über
den Datenschutz (nDSG), die Schweizer Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz(
DSV) sowie gegebenenfalls sonstige anwendbare Datenschutzerlasse.

1.2. Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder
gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet (Art. 4 Abs. 7 DSGVO; Art. 5 lit. j nDSG).

1.3. Auftragsverarbeiter ist die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene
Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Abs. 8 DSGVO; Art. 5 lit.
k nDSG).

1.4. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche oder juristische Person (nachfolgend betroffene
Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die
direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem 
Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen,
genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität 
dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann (Art. 4 Abs. 1 DSGVO; 
Art. 5 lit. a DSG).

1.5. Verarbeitung/Bearbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren
ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung,
die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die 
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung(
Art. 4 Abs. 2 DSGVO; Art. 5 lit. d DSG).

**2. Geltungsbereich und Gegenstand **

2.1. Geltungsbereich Der vorliegende Vertrag gilt für jede Form der Verarbeitung
personenbezogener Daten für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer.

2.2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der
Verarbeitung ergeben sich aus dem Hauptvertrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

2.3. Art personenbezogener Daten/Kategorien betroffener Personen Die Art der personenbezogenen
Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen sind im Hauptvertrag spezifiziert
bzw. in der Leistungsbeschreibung genügend konkretisiert. 

**3. Pflichten des Auftragnehmers **

3.1. Weisungsgemässe Verarbeitung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten
ausschliesslich für die Zwecke des Hauptvertrags einschliesslich dieses Vertrags
sowie gemäss den dokumentierten Instruktionen/Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten.
Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Übermittlung der Daten in ein Drittland
oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht
der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder eines Nicht-EU-Mitgliedstaats, 
dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber
diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit. Der Auftraggeber kann 
jederzeit neue Instruktionen erlassen, ergänzen oder bestehende Instruktionen ändern.
Dies umfasst auch Instruktionen im Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung
personenbezogener Daten. Alle erteilten Instruktionen sind sowohl vom Auftraggeber
als auch vom Auftragnehmer schriftlich zu dokumentieren. Ist der Auftragnehmer der
Ansicht, dass eine Instruktion des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
verstösst, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so lange auszusetzen, 
bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragnehmer
darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Instruktion ablehnen. 
Im Übrigen bleiben die Pflichten, die dem Auftragnehmer direkt aus den anwendbaren
Datenschutzgesetzen entstehen, wie beispielsweise die Erstellung eines Verzeichnisses
der vorliegenden Auftragsverarbeitung gemäss Art. 30 Abs. 2 DSGVO, erhalten und 
von diesem Vertrag unberührt.

3.2. Pflicht zur Verschwiegenheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich und leistet
Gewähr dafür, dass er alle mit der Datenverarbeitung betrauten Personen, einschliesslich
Erfüllungsgehilfen, vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit in schriftlicher
Form verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung
unterliegen, und dass die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung
betrauten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit beim Auftragnehmer bestehen
bleibt. Der Auftragnehmer haftet für ein etwaiges Zuwiderhandeln der mit der Datenverarbeitung
betrauten Personen, einschliesslich Erfüllungsgehilfen, wie für sein eigenes Verhalten.

3.3. Schutzmassnahmen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich und
leistet Gewähr dafür, dass er alle erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung 
der Sicherheit der Verarbeitung gemäss Art. 32 DSGVO bzw. Art. 7 DSG ergriffen hat
und aufrechterhält, um eine unbefugte Verarbeitung, einen Verlust oder eine Beschädigung
personenbezogener Daten zu verhindern.

3.4. Unterstützungspflichten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber
auf Verlangen bei der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze jederzeit und 
soweit möglich zu unterstützen.

a. Anträge und Rechte betroffener Personen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 
den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen zu 
unterstützen, damit der Auftraggeber seiner Pflicht 4 zur Beantwortung von Anträgen
auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen(
insbesondere Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit,
Widerspruch sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) bzw. Art. 8
ff. DSG innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit nachkommen kann, und überlässt
dem Auftraggeber alle dafür notwendigen und ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet, hat der Auftragnehmer
den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten. Der Auftragnehmer muss
die Beantwortung solcher Anträge dem Auftraggeber überlassen, es sei denn, er ist
gesetzlich dazu verpflichtet. In jedem Fall vereinbaren die Parteien, die Beantwortung
solcher Anträge gegenseitig abzusprechen.

b. Weitere Informations- und Unterstützungspflicht Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, den Auftraggeber unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Informationen
bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO bzw. Art. 7 DSG genannten Pflichten
zu unterstützen (Datensicherheitsmassnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer 
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, DatenschutzFolgenabschätzung
und vorherige Konsultation).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen
im Falle (i) eines etwaigen tatsächlichen oder mutmasslichen Datenschutzverstosses(
dies gilt auch für Verstösse gegen den Hauptvertrag einschliesslich dieses Vertrags
sowie etwaige sonstige Datenschutzverstösse gemäss DSGVO bzw. DSG) unter Angabe 
sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen gemäss Artikel
33 Abs. 3 der DSGVO, (ii) etwaiger tatsächlicher oder drohender Beeinträchtigungen
oder Mängel aufseiten des Auftragnehmers, die einer Einhaltung der Bestimmungen 
des Hauptvertrags einschliesslich dieses Vertrags entgegenstehen, (iii) des Vorliegens
etwaiger Anträge auf Zugang sowie des tatsächlich erfolgten Zugangs zu personenbezogenen
Daten durch Behörden, sofern diese Benachrichtigung nicht per Gesetz aus wichtigen
Gründen des öffentlichen Interesses verboten ist.

3.5. Rückgabe oder Löschungspflicht bei Vertragsbeendigung Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, nach Beendigung des Hauptvertrags einschliesslich dieses Vertrags und auf 
Verlangen des Auftraggebers sämtliche personenbezogenen Daten, vorbehaltlich gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten innerhalb der EU/EWR oder der Schweiz, an den Auftraggeber
nach seiner Wahl zurückzugeben oder zu löschen, ohne eine Kopie aufzubewahren, und
die Löschung gegenüber dem Auftraggeber entsprechend zu bestätigen. Die Löschung
inkl. Löschung von einzelnen Personendaten hat schriftlich mit Originalunterschrift
zu erfolgen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Rücksprachen mit zeichnungsberechtigten
Personen des Auftraggebers zu halten.

3.6. Kontrollrechte des Auftraggebers Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber
sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die 
Einhaltung dieses Vertrags durch den Auftragnehmer nachzuweisen und Überprüfungen,
einschliesslich Inspektionen, durch den Auftraggeber selbst, einen vom Auftraggeber
beauftragten Prüfer oder durch die Aufsichtsbehörde zu ermöglichen und aktiv zu 
unterstützen. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen im 
Geschäftsbetrieb zu erfolgen. 

**4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung **

Die Datenverarbeitungen werden nur an den Standorten durchgeführt, die im zugehörigen
Hauptvertrag und in den Verträgen der Geschäftspartner (z.B. Cloudanbieter) definiert
sind.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten, auch nicht teilweise,
ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an ein Drittland zu übermitteln.
Davon ausgenommen sind Übermittlungen mit für die Auftragserfüllung notwendigen 
Daten im Rahmen von Service- und Supportanfragen an die Cloudanbieter.

Werden die Datenverarbeitungstätigkeiten von Cloudanbietern, wenn auch nur teilweise,
auch ausserhalb der EU durchgeführt, ist das Datenschutzniveau durch den jeweiligen
Anbieter sichergestellt.

**5. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern **

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Unterauftragsverarbeiter heranzuziehen,
ohne vor-gängig die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

Beabsichtigte Änderungen des Unterauftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber rechtzeitig
schriftlich bekannt zu geben, sodass er diese gegebenenfalls untersagen kann. Der
Auftragnehmer schliesst die erforderlichen schriftlichen Vereinbarungen zur Vertraulichkeit
und zum Datenschutz mit dem Unterauftragsverarbeiter ab, welche mindestens so streng
wie die Bestimmungen des Hauptvertrags einschliesslich dieses Vertrags sein müssen.
Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter
dieselben Verpflichtungen eingeht und insbesondere auch die technischen und organisatorischen
Massnahmen trifft, die dem Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrags obliegen.

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten
des Unterauftragsverarbeiters wie für sein eigenes Verhalten.

**6. Ausführung zusätzlicher Vereinbarungen **

Der Auftragnehmer stimmt zu, auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen der bestehenden
Verträge weiterführende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zur Verarbeitung personenbezogener
Daten abzuschliessen, sofern der Auftraggeber dies nach vernünftigem Ermessen für
die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts als erforderlich erachtet.

**7. Ausserordentliches Kündigungsrecht **

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn ein schwerwiegender Verstoss des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften
oder die Bestimmungen dieses Vertrags vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des
Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte
des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Dabei stellen insbesondere die Nichteinhaltung
der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO bzw. Art. 10a DSG abgeleiteten
Pflichten einen schweren Verstoss dar.

**8. Bezug zu bestehenden Verträgen **

8.1. Steht eine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung im Widerspruch zum Hauptvertrag,
gilt die im vorliegenden Vertrag enthaltene Bestimmung als massgeblich.

8.2. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags haben auch nach Beendigung des Hauptvertrags
weiterhin Bestand, solange der Auftragnehmer im Besitz personenbezogener Daten des
Auftraggebers ist.

8.3. Bei eigenen AGILITA Lösungen und AGILITA Produkten (z.B. Apps) wird die Datenverarbeitung
im entsprechenden Lösungskonzept festgehalten und bei Einsatz durch die Kunden entsprechend
akzeptiert. Bei der Nutzung der AGILITA Apps werden zwecks Funktionsfähigkeit mindestens
Subaccounts, Userdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse), Benutzereinstellungen, Konfigurationen,
Datenbankschemen, Geräteinformationen, Userdetails, Logindetails, Appnutzung, Performance
und generell Logs gesichert und verarbeitet.

8.4. Die Dienstleistungen erbringt der Auftragsverarbeiter selbst und in Zusammenarbeit
mit den definierten Cloud- und Lösungsanbietern. Weitere Unterauftragsverarbeiter
werden vom Auftragsverarbeiter nur in Rücksprache mit dem Auftraggeber einbezogen.
Bei einem allfälligen zukünftigen Bedarf nach Unterauftragsverarbeitern informiert
der Auftraggeber den Auftragsverarbeiter über den gewünschten Partner und erklärt
sich mit der Zusammenarbeit und betriebsübergreifenden Datenverarbeitung einverstanden.

**9. Schlussbestimmungen **

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig 
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.

9.3. Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts (IPRG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem
Vertrag oder im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung des vorliegenden Vertrags
ist der Sitz des Auftragnehmers.
